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Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt

„Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass alle Menschen die Äpfel auch erreichen können.“ (frei nach Reinhard Turre)

Alle Menschen sollen die Chancen und Möglichkeiten, die der Arbeitsmarkt bietet gleichermaßen nutzen können. Dies kann dadurch erreicht werden, indem benachteiligte Personengruppen bei dem Zugang zu Erwerbstätigkeit Unterstützung erhalten.

Die unterschiedliche Lebenssituation muss hierbei berücksichtigt werden. Beispielsweise bedarf es der Beratung und Förderung nach einer Familienphase wieder in den Beruf zurückzukehren, ebenso wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen zu fördern.

Die Beauftragte für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt (BCA) berät zu grundsätzlichen Fragen der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Frauenförderung. Sie zeigt Handlungsbedarfe zum Abbau von Benachteiligungen auf und ist sowohl beratend als auch unterstützend tätig.

Die BCA kooperiert als Netzwerkpartnerin mit öffentlichen und kommunalen Institutionen genauso wie mit anderen regionalen Initiativen.

Bei Fragen zu dem Thema steht Ihnen zur Verfügung:

Katja Kistner
Telefon: 0951 9128-511

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